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SozialhilfeinformationSozialhilfe in der Steiermark – Unterlagen
 
   
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Anspruch
17 Schritte
   
Unterlagen
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Rückzahlung
Beratung/Kontakt
Sozialämter
   
Impressum
 

Welche Unterlagen brauche ich?

 

Unterlagen

 
 
Nachweis des
Einkommens
  Einkommen
  • Lohnzettel
    Bestätigungen über:
  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Pension/Rente
  • Unterhalt, den Sie bekommen
 
 

Bei Bezug der Wohnbeihilfe

  Einkommen
  • Wohnbeihilfenbescheid
 
 
Nachweis der
Ausgaben
 

Ausgaben

Mietvertrag und Bestätigung über Miethöhe, Rechnungen über sonstige Ausgaben z.B. Einrichtungs- und Anmietungskosten

 
 
Wenn Wohnsitz vorhanden
  Wohnsitz Meldezettel
 
 
Wenn wohnungslos
  Wohnungslos

Auch ohne Meldeadresse hat
man Anspruch auf Sozialhilfe
(in der Praxis ist er schwer durchzusetzen).

 
 
Wenn Arbeitslos
  Arbeitslos

Bestätigung, dass Sie bemüht sind,
Arbeit zu finden, d.h. dass Sie als
Arbeit suchend gemeldet sind
(Terminkarte des Arbeitsamtes).

Bei einer Bezugssperre des AMS kann die Sozialhilfe auf das unerlässliche Maß gekürzt werden, aber nicht ganz gestrichen werden.

Frauen brauchen ab 60 und
Männer ab 65 keiner Beschäftigung mehr nachgehen.

 
 

Wenn Arbeitsunfähig

  Arbeitsunfähig Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit
(z.B. vom Amtsarzt)
 
 
Bei vorheriger Haft
  Vorherige Haft Entlassungsschein
Unterlagen zum Haftentlassenengeld
 
         
         
 

 

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