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SozialhilfeinformationSozialhilfe in der Steiermark – Der Bescheid
 
   
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Impressum
 

Der Bescheid

 

Was enthält er?

 
  Verlangen Sie immer einen schriftlichen Bescheid.
Sie haben ein Recht darauf!

Der Bescheid muß folgende Angaben enthalten:

  • Bescheidspruch
  • Wieviel Sozialhilfe erhalten Sie?
  • Wofür erhalten Sie Sozialhilfe? (Miete, Lebensunterhalt)
  • Ab wann erhalten Sie Sozialhilfe?
  • Wie lange erhalten Sie Sozialhilfe?
  • Begründung für die Entscheidung (Auch eine Ablehnung Ihres Antrags muss schriftlich begründet sein!)
  • Rechtsmittelbelehrung
 
         
 

Mündlicher Bescheid

 

Verlangen Sie einen
schriftlichen Bescheid!

 
  Ihnen wird Ihr Anspruch auf Sozialhilfe mündlich mitgeteilt.

Es steht Ihnen ein schriftlicher Bescheid zu. Nur gegen einen schriftlichen Bescheid kann man auch berufen.

 
         
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Wenn
kein Bescheid kommt …

… können Sie einen
Devolutionsantrag
stellen

 
         
 

Muster für einen
Devolutionsantrag

Sollten Sie 6 Monate nach ihrer Antragstellung noch keinen Bescheid bekommen haben, können Sie einen Devolutionsantrag stellen.

Damit entscheidet die nächst höhere Instanz (Steiermärkische Landesregierung).

 
 
     
 

Art der Einbringung

Unbedingt per Fax oder
eingeschrieben senden

 
 
     
 

Adresse

Max Mustermann
Mustergasse 8
8112 Gratwein

 
 
     
 

Adresse der Behörde,
die den Bescheid
ausgestellt hat

An die
Steiermärkische Landesregierung
Fachabteilung 11A
für Soziales, Arbeit und Beihilfen
Hofgasse 12
8010 Graz

 
 
     
 
Datum

Gratwein, 29.09.2010

 
 
     
 
Geschäftszahl angeben!

Falls vorhanden

 
 
     
 
Begründung
für den Devolutionsantrag

Am Tag Monat Jahr habe ich bei der Bezirkshauptmannschaft Name
(bzw. beim Magistrat Graz) einen Antrag auf Sozialhilfe und die Ausstellung eines schriftlichen Bescheides gestellt.

Bis heute habe ich keinen Bescheid erhalten und trage an der Verfahrensverzögerung keine Schuld, weswegen ich einen Devolutionsantrag stelle.

 
 
     
 
Unterschrift
Datum
Max Mustermann
Gratwein, am 29.09.2010
 
 
     
 
Kopie nicht vergessen
Antrag und Ihre Unterlagen unbedingt Kopieren!  
       
       
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