SozialhilfeinformationSozialhilfe in der Steiermark – Berechnung der Sozialhilfe
 
   
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Berechnung der
Sozialhilfe

Die Sozialhilfe ist kein fixer Betrag wie zum Beispiel die Familienbeihilfe.

 

Sozialhilfe soll garantieren, dass Ihnen ein bestimmter Betrag (=Richtsatz) monatlich für Ihren Lebensunterhalt bleibt.

Welcher Richtsatz gilt für mich?

 
 

Orientierung

  Wichtige Hinweise und ein Muster zur Berechnung Ihrer Sozialhilfe finden Sie auf
www.sozialhilferechner.at

 
 

Einkommen

Einkommen, das für die Berechnung der Sozialhilfe zählt:

  • Lohn/Gehalt
    (mal 14 geteilt durch 12)
  • Pension
  • Arbeitslosengeld
  • Notstandshilfe
  • Unfallrente
  • Unterhaltszahlungen, die ich bekomme

 

Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und mehr als 169,– Unterhalt bekommen, erhalten keine Sozialhilfe.

Der über die 169,– hinausgehende Betrag wird nicht als Einkommen angerechnet.

 
         
 

Berechnung
des Einkommens

Zählen Sie Ihr monatliches Einkommen zusammen.
Zum Beispiel:

Notstandshilfe
400,– €
Unterhalt für 1 Kind
50,– €

Summe
450,– €

 
         
 

Ausgaben

Ausgaben, die für die Berechnung der Sozialhilfe eine Rolle spielen:

  • Miete
  • Betriebskosten
 
         
 

Ausgaben, die nicht zählen

Folgende Ausgaben dürfen
Sie nicht mitrechnen:

  • Strom
  • Telefon
  • Schulden
  • Heizung
  • Ausgaben für Lebensmittel
  • Ausgaben für Hygieneartikel etc.
 
         
 

Berechnung der Sozialhilfe

Berechnen Sie zuerst den Richtsatz für den Lebensbedarf für sich, bzw. für Ihre Familie.

Um den eigenen Mietanteil zu berechnen, ziehen Sie die Wohnbeihilfe von Ihrer Miete ab.

Der Sozialhilfeanspruch ist die Summe von eigenem Mietanteil und Richtsatz für den Lebensbedarf.

Vom Sozialhilfeanspruch ziehen Sie Ihr monatliches Einkommen ab.

Das Ergebnis ist die monatliche Sozialhilfe.

 
         
 

Beispiel

Beispiel für eine Person, die alleine in einem Haushalt lebt.

Die Miete beträgt
300,– €
Die Wohnbeihilfe beträgt
160,– €
Die Notstandshilfe beträgt
( 15,45 € täglich x 30 Tage )
463,50 €

 

 
     
Lebensbedarf für eine alleinstehende Person
548,– €
plus
eigener Mietanteil (Miete minus Wohnbeihilfe)
140,– €

Sozialhilfeanspruch
688,– €
minus
Notstandshilfe
463,50 €

monatliche Sozialhilfe
224,50 €
 
   

 
         
     

In den ersten 6 Monaten des Sozialhilfebezuges werden noch 8,– € zusätzlich ausbezahlt.

Da Sozialhilfe 14x pro Jahr gezahlt wird, bekommen Sie im Juni und November jeweils die volle Höhe Ihres Richtsatzes für den Lebensbedarf (548,– € ) noch zusätzlich ausbezahlt.

 
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Beispiel für eine Familie
mit 2 kleinen Kindern

Die Miete beträgt
600,– €
Die Wohnbeihilfe beträgt
265,– €
Das Gehalt des Vaters
( mal 14 dividiert durch 12)
705,– €
Einkommen der Mutter
0,– €

 

 
     
Lebensbedarf für hauptunterstützte Person in einer
Haushaltsgemeinschaft
500,– €
plus
Lebensbedarf für mitunterstützte Person in einer
Haushaltsgemeinschaft
334,– €
plus
Lebensbedarf für mitunterstützte Personen,
die Familienbeihilfe beziehen
(€ 169,– pro Kind)
338,– €
plus
eigener Mietanteil
(Miete minus Wohnbeihilfe )
335,– €

Sozialhilfeanspruch
1.501,– €
minus  
Monatsgehalt
705,– €
   

monatliche Sozialhilfe
796,– €
 
     

 

 
     

 

 
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