 |
 |
 |
 |
 |
| |
Sozialhilfe
in 17 Schritten |
|
Was ist Sozialhilfe |
|
| |
Hier wird in 17 Schritten
erklärt, wie Sie einen Antrag
auf Sozialhilfe stellen.
|
1 |
Die Sozialhilfe
ist kein fixer Betrag wie z. B. die Familienbeihilfe. Sie kann
in Geld- oder Sachleistungen gewährt werden.
Die Sozialhilfe soll garantieren, dass Ihnen ein bestimmter Betrag
(=Richtsatz) monatlich für Ihren
Lebensunterhalt bleibt. (Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes).
Auf diese Leistung haben Sie ein Anrecht.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, in einer Notsituation
Hilfe in besonderen Lebenslagen zu
beantragen z. B.:
- drohender Wohnungsverlust
- Wohnungsanmietung
- Wohnungskaution
- notwendige Reparaturen
- Möbelkäufe
- Energieabrechnungen
Diese Hilfe ist eine freiwillige Leistung und man hat keinen Rechtsanspruch
darauf.
Berechnung
|
|
| |
|
--------------------------------------- |
|
| |
2 |
Sie nehmen die Ihnen
zustehenden Unterstützungen bereits in Anspruch
(z. B. Wohnbeihilfe, Arbeitslosenunterstützung).
Trotzdem reicht Ihr monatliches Einkommen für den Lebensunterhalt
nicht aus?
Sie können die Miete nicht mehr bezahlen?
|
|
| |
|
--------------------------------------- |
|
| |
3 |
Es stehen Ihnen größere
Ausgaben bevor?
Ausgaben für …
- Anmietung einer Wohnung
- Ausstattung Ihrer Wohnung
- Hausrat (Geschirr, Bettwäsche etc.)
- Reparaturen in der Wohnung
- Renovierungen in der Wohnung
|
|
| |
|
|
--------------------------------------- |
|
| |
|
4 |
Sie haben Ihre persönlichen
Ersparnisse bereits verbraucht.
Ihre Familie kann Sie nicht unterstützen.
Auch mit den Ihnen zustehenden Unterstützungen
reicht das Geld nicht (z. B. Wohnbeihilfe,
Arbeitslosenunterstützung). |
|
| |
|
|
--------------------------------------- |
|
| |
|
5 |
Nehmen
Sie sich eine Stunde Zeit.
Stellen Sie fest, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Schreiben Sie einen Sozialhilfeantrag.
Reichen Sie ihn bei der Gemeinde (in Graz
beim Sozialamt) ein.
|
|
| |
|
|
--------------------------------------- |
|
| |
|
 |
weiter |
|
| |
|
|
|
|
| |
|
 |
nach oben |
|
| |
|
|
|
|
| |
|
|
|
|
| |
|
|
|
|