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Aktualisiert am:
08.01.2010
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Neue
Richtsätze 2010 |
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Richtsätze
2010 online
Infoblatt der Caritas zum
Herunterladen (PDF) |
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Verordnungen
Land Steiermark |
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Richtsatzverordnung
für 2010
Gesetze |
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Sozialhilfe Steiermark |
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Sie haben Anspruch
auf Sozialhilfe, |
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»Soll jenen Personen die Führung eines
menschenwürdigen Lebens ermöglichen, die dazu der Hilfe
der Gemeinschaft bedürfen.«
§ 1 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes
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•wenn
Sie in einer Notlage sind
•wenn Ihnen eine Notlage droht
•wenn Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht
bestreiten können
•wenn alle anderen finanziellen
Mittel und Ansprüche schon erschöpft sind (siehe Schritt
4).
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Wer kann Sozialhilfe beziehen? |
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Personen mit
österreichischer Staatsbürgerschaft |
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Wenn Sie keine österreichische
Staatsbürgerschaft haben, gilt:
Sie haben vollen Anspruch auf Sozialhilfe,
- wenn Sie sich in der Steiermark aufhalten und
- wenn Sie berechtigt sind, sich länger als drei Monate in
Österreich aufzuhalten
Wenn sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, haben Sie nur
Anspruch auf:
- erforderliche Pflege
- Krankenhilfe
- Schwangerschaftshilfe
- sowie den Bestattungsaufwand
(eingeschränkter Anspruch)
- Kostendeckung einer notwendigen Heim od. Anstaltsunterbringung
- Einmalige Unterstützung
- Sachleistungen
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Wichtig … |
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- Es gibt Sonderbestimmungen nach dem Steiermärkischen Betreuungsgesetz
aus 2005, mit dem die Landesbetreuung von hilfs- und schutzbedürftigen
Fremden geregelt wird (Asyl).
- Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Fremdenrechtspaket
2005) bezüglich des berechtigten Aufenthaltes ist zu beachten.
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Wichtige Links |
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Sozialserver
Land Steiermark
Wohnbeihilfe
Steiermark
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Mit freundlicher
Unterstützung von |
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Stadt
Graz Sozialamt
AK
Steiermark
Heizöle
Konsul Rudi Roth
CARITAS
Steiermark
Volkshilfe
Steiermark
KPÖ
– Graz
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Unter Mitarbeit von |
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Verein
Achterbahn – Verein Achterbahn Verein
ERfA– Erfahrung für ALLE Verein
Frauenservice Graz GFSG
– Gesellschaft zur Förderung
seelischer Gesundheit Caritas
Jugendstreetwork Caritas
Sozialzentrum Caritas
Streetwork – im Drogenbereich NEUSTART-Steiermark
OBDS
– Österreichischer Berufsverband
der SozialarbeiterInnen – Steiermark Sozialservicestelle
Vertretungsnetzwerk–Sachwalterschaft
| Patientenanwaltschaft | Bewohnervertretung Vinzenzgemeinschaften
Steiermark Wohnplattform
Steiermark –
Betreutes Wohnen Wohnungssicherungsstelle
KPÖ
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Zur Idee dieser Homepage |
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Der Arbeitskreis Sozialhilfe hat
für sie diese Homepage mit größter Sorgfalt gestaltet,
damit dem Rat- und Hilfesuchenden ein erster Einblick in die komplizierte
und umfangreiche Materie der Sozialhilfe ermöglicht werden
kann.
Keinesfalls kann und will diese Homepage
qualifizierte Beratung einzelner Institutionen ersetzen.
In den angeführten Beispielen wurden zur besseren Verständlichkeit
Standardsituationen dargestellt, die im tatsächlichen persönlichen
Einzelfall manchmal aufgrund spezieller Regeln und Auslegungen anders
zu lösen sind.
Die Homepage dient als grobe Richtschnur, in welcher aber die
umfangreiche sozialhilferechtliche Judikatur nicht dargestellt werden
kann. |
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