Sozialhilfe in der Steiermark
 
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Aktualisiert am: 08.01.2010

 

Neue Richtsätze 2010

Richtsätze 2010 online
Infoblatt der Caritas zum
Herunterladen
(PDF)

 
         
 

Verordnungen Land Steiermark

Richtsatzverordnung für 2010
Gesetze
 
         
 

Sozialhilfe Steiermark

 

Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe,

 
 

»Soll jenen Personen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.«

§ 1 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes

 

•wenn Sie in einer Notlage sind
•wenn Ihnen eine Notlage droht
•wenn Sie Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können

wenn alle anderen finanziellen Mittel und Ansprüche schon erschöpft sind (siehe Schritt 4).

 
 

 
   

Wer kann Sozialhilfe beziehen?

 
 

Personen mit
österreichischer Staatsbürgerschaft

 
 

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Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, gilt:

Sie haben vollen Anspruch auf Sozialhilfe,

  • wenn Sie sich in der Steiermark aufhalten und
  • wenn Sie berechtigt sind, sich länger als drei Monate in Österreich aufzuhalten

Wenn sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, haben Sie nur Anspruch auf:

  • erforderliche Pflege
  • Krankenhilfe
  • Schwangerschaftshilfe
  • sowie den Bestattungsaufwand
    (eingeschränkter Anspruch)
  • Kostendeckung einer notwendigen Heim od. Anstaltsunterbringung
  • Einmalige Unterstützung
  • Sachleistungen
 
       
 

Wichtig …

 
  • Es gibt Sonderbestimmungen nach dem Steiermärkischen Betreuungsgesetz aus 2005, mit dem die Landesbetreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden geregelt wird (Asyl).
  • Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (Fremdenrechtspaket 2005) bezüglich des berechtigten Aufenthaltes ist zu beachten.
 
       
 

Wichtige Links

 

Sozialserver Land Steiermark
Wohnbeihilfe Steiermark

 
 

Mit freundlicher
Unterstützung von

 

Stadt Graz Sozialamt
AK Steiermark
Heizöle Konsul Rudi Roth
CARITAS Steiermark
Volkshilfe Steiermark
KPÖ – Graz

 
 

Unter Mitarbeit von

  Verein Achterbahn – Verein Achterbahn
Verein ERfA– Erfahrung für ALLE
Verein Frauenservice Graz
GFSG – Gesellschaft zur Förderung
seelischer Gesundheit

Caritas Jugendstreetwork
Caritas Sozialzentrum
Caritas Streetwork – im Drogenbereich
NEUSTART-Steiermark
OBDS – Österreichischer Berufsverband
der SozialarbeiterInnen – Steiermark

Sozialservicestelle
Vertretungsnetzwerk–Sachwalterschaft | Patientenanwaltschaft | Bewohnervertretung
Vinzenzgemeinschaften Steiermark
Wohnplattform Steiermark –
Betreutes Wohnen

Wohnungssicherungsstelle
KPÖ
 
       
 

Zur Idee dieser Homepage

 

Der Arbeitskreis Sozialhilfe hat für sie diese Homepage mit größter Sorgfalt gestaltet, damit dem Rat- und Hilfesuchenden ein erster Einblick in die komplizierte und umfangreiche Materie der Sozialhilfe ermöglicht werden kann.

Keinesfalls kann und will diese Homepage qualifizierte Beratung einzelner Institutionen ersetzen.

In den angeführten Beispielen wurden zur besseren Verständlichkeit Standardsituationen dargestellt, die im tatsächlichen persönlichen Einzelfall manchmal aufgrund spezieller Regeln und Auslegungen anders zu lösen sind.

Die Homepage dient als grobe Richtschnur, in welcher aber die umfangreiche sozialhilferechtliche Judikatur nicht dargestellt werden kann.

 
       
       
   

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